Fondsanteil im privaten Geldvermögen erreicht Rekordwert trotz neuer Methodik
Im Jahr 2024 haben Fondsanteile im Geldvermögen der privaten Haushalte in Deutschland erstmals die Marke von 1.000 Milliarden Euro überschritten. Zum 30. September 2024 erreichte ihr Anteil mit 12,2 Prozent den bisher höchsten Wert. Wertsteigerungen und die unverändert lebhaften Neuabschlüsse von Fondssparplänen haben dazu beigetragen, dass eine aus Fondssicht nachteilige methodische Neujustierung der Deutschen Bundesbank überkompensiert wurde. Das Europäische System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) berücksichtigt seit Herbst 2024 für einige volkswirtschaftliche Sektoren verstärkt nicht-börsennotierte Anteilsrechte, darunter „sonstige Anteilsrechte“ und nicht-börsennotierte Aktien.
Durch die geänderte Methodik stieg das gesamte Geldvermögen privater Haushalte um rund 750 Milliarden Euro. Wegen des größeren Bezugswerts liegt der anteilige Fondsbesitz um rund einen Prozentpunkt niedriger als nach der alten Methodik. Die Bundesbank hat die geänderte Systematik rückwirkend bis zum Jahr 2016 angepasst.
Bei den Unternehmen aus dem Dienstleistungsbereich und dem produzierenden Gewerbe („Nichtfinanzielle Unternehmen“) sind die Verschiebungen noch stärker. Diese Unternehmen sind sowohl als Emittenten als auch als Halter „sonstiger Anteilsrechte“ betroffen. Auf der Emittentenseite stieg das Geldvermögen durch die neue Methodik von 1.000 auf 3.000 Milliarden Euro, auf der Halterseite sind es 1.300 Milliarden Euro. Hinter diesen Zahlen verbergen sich wechselseitige Beteiligungen zwischen den Firmen. Der statistische Zuwachs im Vermögen der privaten Haushalte dürfte auch auf ähnliche Strukturen bei familien- bzw. inhabergeführten Unternehmen zurückzuführen sein, sofern diese nicht über Stiftungen und Holdings abgebildet sind. Mit Abstand, aber wachsendem Anteil, folgen vermutlich Beteiligungen an Bürger-Windparks und ähnlichen Projekten.
Die Anpassungen der statistischen Erhebungsmethode im Rahmen des ESVG verbessern die Abgrenzung der Anlageinstrumente und Sektoren oder erweitern den Erfassungsrahmen. Nachteilig ist, dass die Bundesbank die „sonstigen Anteilsrechte“ zum Buchwert aus den Jahresabschlüssen in die Finanzierungsrechnung einspeist, da aktuelle Marktwerte im Regelfall nicht verfügbar sind.