Investitionen in Infrastruktur wie z. B. erneuerbare Energien sind unabdingbar, um die Transformation der Wirtschaft hin zu Klimaneutralität zu bewältigen. Mit öffentlichen Mitteln allein lässt sich dieser Umbruch und die dafür nötige Infrastruktur nicht finanzieren. Es wird dringend privates Kapital benötigt. Und das steht bereit: Institutionelle Anleger wie Altersvorsorgeeinrichtungen und Versicherer suchen entsprechende Investitionsmöglichkeiten.
Die Politik hat diesen Investitionsbedarf erkannt. Bundesfinanzminister Christian Lindner arbeitet an einem Zukunftsfinanzierungsgesetz, mit dem private Mittel für die disruptiven Technologien und auch Infrastrukturinvestitionen stärker mobilisiert werden sollen (siehe Interview mit der Mediengruppe Bayern am 21. Oktober 2022). Das ist der richtige Ansatz, denn bislang behindern steuer- und aufsichtsrechtliche Hürden die private Teilhabe. So setzen z. B. Anlagerichtlinien institutionellen Anlegern und deutschen Fonds enge Grenzen für Infrastrukturinvestments. Zudem hat der Gesetzgeber für offene Infrastruktur-Sondervermögen und offene Investment-Kommanditgesellschaften, die mit dem Fondsstandortgesetz eingeführt wurden, um der Anlageklasse zum Durchbruch zu verhelfen, nicht alle notwendigen steuerrechtlichen Änderungen umgesetzt. Auch aufsichtsrechtliche Auslegungsfragen sind weiterhin unbeantwortet. Darüber hinaus behindern der im Vergleich zu anderen Ländern geringere Spielraum bei Finanzierungsmöglichkeiten die Auflage von Infrastrukturfonds.
Solche Hürden führen dazu, dass Investoren Infrastrukturinvestments nicht über deutsche Fonds, sondern über ausländische Vehikel realisieren, vor allem in Luxemburg. Ein Beispiel ist der deutsche Atomfonds KENFO, der seine Investments in Infrastrukturfonds vollständig über Luxemburger Vehikel leitet.
Bisher steht in der politischen Diskussion die Frage der zielführenden Projekte und angemessenen Genehmigungsfristen im Vordergrund. Um die Transformation der Wirtschaft zu ermöglichen, muss die Politik aber auch klären, wie die Teilhabe des privaten Kapitals ermöglicht werden soll. Dies kann sie mit dem geplanten Zukunftsfinanzierungsgesetz regeln. Dessen Ziel ist es, den Kapitalmarkt leistungsfähiger aufzustellen und den deutschen Finanzstandort attraktiver zu gestalten, um privates Kapital auch für die Transformation der Wirtschaft zu mobilisieren. Der Gesetzgeber muss den aufsichts- und steuerrechtlichen Rahmen dabei deutlich besser an bestehende Investitionsstrukturen im Infrastrukturbereich anpassen. Dazu gehören verbesserte Fremdfinanzierungsmöglichkeiten, wie sie bereits heute bei offenen Immobilienfonds zulässig sind, sowie steuerrechtliche Vereinfachungen.
Der BVI setzt sich daher dafür ein, dass diese Frage im Zukunftsfinanzierungsgesetz diskutiert wird und so die Mobilisierung von Kapital in Infrastruktur, nicht nur in erneuerbare Energien, ermöglicht wird. Entsprechende Vorschläge für Gesetzesänderungen haben wir eingebracht.