Immer wieder entbrennen Diskussionen um ein Provisionsverbot in der Anlageberatung. Ende 2022 hat EU-Finanzmarktkommissarin Mairead McGuinness die provisionsbasierte Anlageberatung erneut auf den Prüfstand gehoben. Sie monierte, eine provisionsbasierte Beratung führe dazu, dass Kleinanlegern häufig teure oder unpassende Produkte verkauft würden. Und die in der MiFID II geregelte Offenlegung der Kosten für Finanzprodukte habe nicht zu einer Verlagerung von der Provisions- zur Honorarberatung geführt.
Am 24. Mai 2023 hat Mairead McGuinness ihre Vorschläge für eine Richtlinie zur Umsetzung der EU-Strategie für Kleinanleger vorgelegt. Ein Verbot der Provisionsberatung kommt vorerst nicht. Jedoch sollen Provisionen im beratungsfreien Vertrieb verboten werden. Zudem enthalten die Vorschläge zusätzliche Voraussetzungen für die Beratung und neue Transparenzpflichten, insbesondere zu den Kosten.
"Der Vorschlag von Mairead McGuinness enthält Licht und Schatten. Gut ist, dass Kleinanlegern der Zugang zu einem breiten Beratungsangebot erhalten bleibt. So können sie weiterhin einfach von den Chancen der Kapitalmärkte profitieren und eine private Altersvorsorge aufbauen. Das Provisionsverbot im beratungsfreien Vertrieb lehnen wir jedoch ebenso ab wie die zusätzlichen Anforderungen an die Provisionsberatung. Diese Maßnahmen werden den seit MiFID II ohnehin schon sehr hohen Anlegerschutz nicht weiter steigern", sagt Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des BVI.