Die BVI-Mitglieder hatten sich bereits 2012 auf „Leitlinien zum verantwortlichen Investieren“ geeinigt. Inzwischen sind die Leitlinien Bestandteil unserer Wohlverhaltensregeln, zu denen sich die Fondsgesellschaften freiwillig nach dem Grundsatz „comply or explain“ verpflichten.
Demnach entwickeln sie interne Regeln für den Umgang mit völkerrechtlich verbotenen oder international geächteten Produkten und Geschäftspraktiken. Außerdem verpflichten sie sich, weitere maßgebliche Kodizes zum verantwortlichen Investieren eigenverantwortlich in ihre Investmentprozesse einzubeziehen. Dazu gehören beispielsweise die UN-Prinzipien für verantwortliches Investieren („UN Principles for Responsible Investment“).
UN-Prinzipien für verantwortliches Investieren
Zur Selbstverpflichtung der Fondsgesellschaften gehört auch, ESG-Kriterien bei der Bewertung der Anlagerisiken angemessen zu berücksichtigen und Fonds nur dann ausdrücklich als „nachhaltig“, „ethisch“, „ökologisch“ oder in ähnlicher Weise zu bezeichnen, wenn diese Fonds nach festgelegten ESG-Strategien anlegen. ESG steht für Environment Social Governance. Die Fondsgesellschaften müssen diese Strategien in den Unterlagen zum Fonds dokumentieren und die Anleger entsprechend informieren.
Bei der Errichtung, Bewirtschaftung und Entwicklung von Immobilien ist der nachhaltige Umgang mit der Umwelt besonders wichtig. Die Immobilien-Fondsgesellschaften im BVI haben deshalb zusätzlich zu den Wohlverhaltensregeln spezielle „Leitlinien zum nachhaltigen Immobilien-Portfoliomanagement“ entwickelt.
BVI-Leitlinien zum nachhaltigen Immobilien-Portfoliomanagement